Die Hartholzpfosten werden bei diesem Torsystem direkt und damit ohne Verwendung von Eisenankern einbetoniert. Die Torflügel werden im geöffneten und geschlossenen Zustand durch Stützpfosten mitgetragen. Diese sollten ebenfalls in Beton gesetzt werden.
Bezüglich der Errichtung von Zäunen sind die Vorschriften des Nachbarschaftsrechts und des Baurechts zu beachten. So ist zum Beispiel für Zäune mit einer Höhe von mehr als 2 Metern in der Regel eine Genehmigung erforderlich.